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MIT DER GLEICHBEHANDLUNG UND FRAUENFÖRDERUNG
BEFASSTE PERSONEN UND INSTITUTIONEN
Einteilung
Personen und Institutionen, die sich mit der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Sinn des 2G-GBG seit 31.07.2021 weggefallen., 3. und 5. Abschnitts dieses Landesgesetzes besonders zu befassen haben, sind:
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MIT DER GLEICHBEHANDLUNG UND FRAUENFÖRDERUNG
BEFASSTE PERSONEN UND INSTITUTIONEN
Einteilung
Personen und Institutionen, die sich mit der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Sinn des 2G-GBG seit 31.07.2021 weggefallen., 3. und 5. Abschnitts dieses Landesgesetzes besonders zu befassen haben, sind:
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