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Satzung
(1) Die Satzung der KFL hat insbesondere folgende Regelungen zu enthalten:
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(2) Der Hinweis auf die Erlassung und auf jede Änderung der Satzung ist von der KFL in der Amtlichen Linzer Zeitung kundzumachen. Die Satzung ist bei der KFL zur Einsicht aufzulegen.
(3) Die Satzung und ihre Änderungen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des Hinweises in Kraft, sofern in der Satzung oder deren Änderung nicht anderes bestimmt ist. Änderungen der Satzung können erforderlichenfalls rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Satzung
(1) Die Satzung der KFL hat insbesondere folgende Regelungen zu enthalten:
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(2) Der Hinweis auf die Erlassung und auf jede Änderung der Satzung ist von der KFL in der Amtlichen Linzer Zeitung kundzumachen. Die Satzung ist bei der KFL zur Einsicht aufzulegen.
(3) Die Satzung und ihre Änderungen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung des Hinweises in Kraft, sofern in der Satzung oder deren Änderung nicht anderes bestimmt ist. Änderungen der Satzung können erforderlichenfalls rückwirkend in Kraft gesetzt werden.