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(1) Abweichend vonvom § 18d Abs. 1 Z 3 gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 20172022 Folgendes:
1. | Der Beitrag des Dienstgebers ist in den Kalenderjahren 2012 bis einschließlich 2015 um | |||||||||
2. | der Beitrag des Dienstgebers ist im Kalenderjahr 2016 um 0,15 %-Punkte niedriger als der Beitrag des Mitglieds und im Kalenderjahr 2022 um 0,25 %-Punkte niedriger als der Beitrag des Mitglieds; | |||||||||
3. | der Beitrag des Dienstgebers ist im Kalenderjahr 2017 um 0,1 %-Punkte niedriger als der Beitrag des Mitglieds. |
(2) Abweichend vonvom § 18d Abs. 2 erster Satz entfällt der Beitragszuschlag des Dienstgebers in den Kalenderjahren 2012, 2013, 2014, 2018, 2019, 2020 und 20142021; der Beitragszuschlag beträgt im Kalenderjahr 2015 und 2022 0,1 %, im Kalenderjahr 2016 0,2 % und im Kalenderjahr 2017 0,3 % der Beitragsgrundlage gemäß § 18 Abs. 3 und 4 und § 18a.
(1) Abweichend vonvom § 18d Abs. 1 Z 3 gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 20172022 Folgendes:
1. | Der Beitrag des Dienstgebers ist in den Kalenderjahren 2012 bis einschließlich 2015 um | |||||||||
2. | der Beitrag des Dienstgebers ist im Kalenderjahr 2016 um 0,15 %-Punkte niedriger als der Beitrag des Mitglieds und im Kalenderjahr 2022 um 0,25 %-Punkte niedriger als der Beitrag des Mitglieds; | |||||||||
3. | der Beitrag des Dienstgebers ist im Kalenderjahr 2017 um 0,1 %-Punkte niedriger als der Beitrag des Mitglieds. |
(2) Abweichend vonvom § 18d Abs. 2 erster Satz entfällt der Beitragszuschlag des Dienstgebers in den Kalenderjahren 2012, 2013, 2014, 2018, 2019, 2020 und 20142021; der Beitragszuschlag beträgt im Kalenderjahr 2015 und 2022 0,1 %, im Kalenderjahr 2016 0,2 % und im Kalenderjahr 2017 0,3 % der Beitragsgrundlage gemäß § 18 Abs. 3 und 4 und § 18a.