§ 10 NÖ PSchG (weggefallen)

NÖ Pflichtschulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Rechte auf Zuwendungen, die stiftungsgemäß oder durch Privatrechtstitel Schulen gewidmet sind, gehen auf den gesetzlichen Schulerhalter über, und es ist diese Widmung unter Aufrechterhaltung ihrer besonderen Bestimmung zu wahren§ 10 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Verpflichtungen aus einem Schulpatronat sind jedoch erloschen.

(2) Schulpatronate, die mit Schulen verbunden sind, sind aufgehoben und können nicht neu begründet werden.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
(1) Rechte auf Zuwendungen, die stiftungsgemäß oder durch Privatrechtstitel Schulen gewidmet sind, gehen auf den gesetzlichen Schulerhalter über, und es ist diese Widmung unter Aufrechterhaltung ihrer besonderen Bestimmung zu wahren§ 10 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Verpflichtungen aus einem Schulpatronat sind jedoch erloschen.

(2) Schulpatronate, die mit Schulen verbunden sind, sind aufgehoben und können nicht neu begründet werden.

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