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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Schulstufen einer Neuen NÖ Mittelschule können einer benachbarten Neuen NÖ Mittelschule zugewiesen werden, wenn der Schulweg zumutbar ist und dadurch die Organisationsform verbessert wird§ 22 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Zu diesem Zweck sind die entsprechenden Schulsprengel zu vereinigen.
(3) Als Sonderformen können Neue NÖ Mittelschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung geführt werden.
(4) Über die Organisationsform und die Bewilligung zur Führung einer Sonderform nach den örtlichen Erfordernissen hat die Landesregierung nach Anhörung des Kollegiums des Landesschulrates sowie des gesetzlichen Schulerhalters und des Schulforums zu entscheiden.
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(2) Schulstufen einer Neuen NÖ Mittelschule können einer benachbarten Neuen NÖ Mittelschule zugewiesen werden, wenn der Schulweg zumutbar ist und dadurch die Organisationsform verbessert wird§ 22 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Zu diesem Zweck sind die entsprechenden Schulsprengel zu vereinigen.
(3) Als Sonderformen können Neue NÖ Mittelschulen oder einzelne ihrer Klassen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung geführt werden.
(4) Über die Organisationsform und die Bewilligung zur Führung einer Sonderform nach den örtlichen Erfordernissen hat die Landesregierung nach Anhörung des Kollegiums des Landesschulrates sowie des gesetzlichen Schulerhalters und des Schulforums zu entscheiden.