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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Schulstufen einer Hauptschule können einer benachbarten Hauptschule zugewiesen werden, wenn der Schulweg zumutbar ist und dadurch die Organisationsform verbessert wird§ 26b NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Zu diesem Zweck sind die entsprechenden Schulsprengel zu vereinigen.
(3) Über die Organisationsform hat die Landesregierung nach Anhörung des Kollegiums des Landesschulrates sowie des gesetzlichen Schulerhalters und des Schulforums zu entscheiden.
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(2) Schulstufen einer Hauptschule können einer benachbarten Hauptschule zugewiesen werden, wenn der Schulweg zumutbar ist und dadurch die Organisationsform verbessert wird§ 26b NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Zu diesem Zweck sind die entsprechenden Schulsprengel zu vereinigen.
(3) Über die Organisationsform hat die Landesregierung nach Anhörung des Kollegiums des Landesschulrates sowie des gesetzlichen Schulerhalters und des Schulforums zu entscheiden.