§ 26d NÖ PSchG (weggefallen)

NÖ Pflichtschulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Hauptschulen haben überall zu bestehen, wo sich in einem geschlossenen Gebiet im Bereich eines zumutbaren Schulweges nach einem dreijährigen Durchschnitt mindestens 165 hauptschulfähige Kinder befinden, denen der Besuch einer Neuen§ 26dMittelschule oder einer anderen Hauptschule trotz Einsatzes eines Verkehrsmittels des Linien- oder Gelegenheitsverkehrs nicht zumutbar istPSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Jedenfalls ist Kindern, die in dichtbesiedelten oder verkehrsbegünstigten Gebieten wohnen, der Besuch der Neuen NÖ Mittelschule oder der Hauptschule unter Berücksichtigung eines zumutbaren Schulweges zu gewährleisten.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
Hauptschulen haben überall zu bestehen, wo sich in einem geschlossenen Gebiet im Bereich eines zumutbaren Schulweges nach einem dreijährigen Durchschnitt mindestens 165 hauptschulfähige Kinder befinden, denen der Besuch einer Neuen§ 26dMittelschule oder einer anderen Hauptschule trotz Einsatzes eines Verkehrsmittels des Linien- oder Gelegenheitsverkehrs nicht zumutbar istPSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Jedenfalls ist Kindern, die in dichtbesiedelten oder verkehrsbegünstigten Gebieten wohnen, der Besuch der Neuen NÖ Mittelschule oder der Hauptschule unter Berücksichtigung eines zumutbaren Schulweges zu gewährleisten.

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