§ 26e NÖ PSchG (weggefallen)

NÖ Pflichtschulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Für jede Hauptschule ist ein Pflicht- und allenfalls ein Berechtigungssprengel festzusetzen.

(2) Ist der Schulweg zumutbar, so sind Pflichtsprengel festzusetzen, andernfalls Berechtigungssprengel. Die Schulsprengel der Neuen§ 26eMittelschulen entsprechen den Schulsprengeln der Hauptschulen und haben lückenlos aneinanderzugrenzenPSchG seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
(1) Für jede Hauptschule ist ein Pflicht- und allenfalls ein Berechtigungssprengel festzusetzen.

(2) Ist der Schulweg zumutbar, so sind Pflichtsprengel festzusetzen, andernfalls Berechtigungssprengel. Die Schulsprengel der Neuen§ 26eMittelschulen entsprechen den Schulsprengeln der Hauptschulen und haben lückenlos aneinanderzugrenzenPSchG seit 31.12.2018 weggefallen.

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