Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Landesschulrat (Kollegium) kann durch Verordnung bestimmen, dass der Unterricht in Musikerziehung sowie Bewegung und Sport in Klassen mit musischem oder sportlichem Schwerpunkt unter Berücksichtigung besonderer Neigungen und Begabungen statt für die gesamte Klasse in Gruppen zu erteilen ist, soweit dies zur Erreichung des Zieles einer Hauptschule mit musischem oder sportlichem Schwerpunkt erforderlich ist§ 26h NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen.
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(2) Der Landesschulrat (Kollegium) kann durch Verordnung bestimmen, dass der Unterricht in Musikerziehung sowie Bewegung und Sport in Klassen mit musischem oder sportlichem Schwerpunkt unter Berücksichtigung besonderer Neigungen und Begabungen statt für die gesamte Klasse in Gruppen zu erteilen ist, soweit dies zur Erreichung des Zieles einer Hauptschule mit musischem oder sportlichem Schwerpunkt erforderlich ist§ 26h NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen.