§ 36 NÖ PSchG (weggefallen)

NÖ Pflichtschulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
(1) Für eine selbständige Polytechnische Schule ist ein Pflichtsprengel festzusetzen§ 36 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen.

(2) Für Polytechnische Schulen, die einer Volksschule, Neuen NÖ Mittelschule, Hauptschule oder Sonderschule angeschlossen sind, ist der Schulsprengel dieser Schule auch der Pflichtsprengel der Polytechnischen Schule, sofern nicht ein anderer Sprengel festgesetzt wird.

(3) Die Sprengel der Polytechnischen Schulen sind unter Bedachtnahme auf § 2 Abs. 12 so festzusetzen, dass sie lückenlos aneinandergrenzen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
(1) Für eine selbständige Polytechnische Schule ist ein Pflichtsprengel festzusetzen§ 36 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen.

(2) Für Polytechnische Schulen, die einer Volksschule, Neuen NÖ Mittelschule, Hauptschule oder Sonderschule angeschlossen sind, ist der Schulsprengel dieser Schule auch der Pflichtsprengel der Polytechnischen Schule, sofern nicht ein anderer Sprengel festgesetzt wird.

(3) Die Sprengel der Polytechnischen Schulen sind unter Bedachtnahme auf § 2 Abs. 12 so festzusetzen, dass sie lückenlos aneinandergrenzen.

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