§ 38b NÖ PSchG (weggefallen)

NÖ Pflichtschulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
§ 26b gilt sinngemäß, wobei an Polytechnischen Schulen, die in organisatorischem Zusammenhang mit einer Neuen§ 38bMittelschule oder einer Hauptschule geführt werden, die Zusammenfassung mit Schülern der 8PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Schulstufe möglich ist, soweit die im § 38 bzw. § 38a genannte Schülerzahl nicht überschritten wird.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
§ 26b gilt sinngemäß, wobei an Polytechnischen Schulen, die in organisatorischem Zusammenhang mit einer Neuen§ 38bMittelschule oder einer Hauptschule geführt werden, die Zusammenfassung mit Schülern der 8PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Schulstufe möglich ist, soweit die im § 38 bzw. § 38a genannte Schülerzahl nicht überschritten wird.

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