Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Das Kollegium kann mit Zustimmung der Landesregierung die Besorgung einzelner bestimmter Aufgaben gemäß § 70 aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit des Verfahrens sowie der Kostenersparnis dem Obmann übertragen PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Die Übertragung ist im Landesgesetzblatt kundzumachen.
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(2) Das Kollegium kann mit Zustimmung der Landesregierung die Besorgung einzelner bestimmter Aufgaben gemäß § 70 aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit des Verfahrens sowie der Kostenersparnis dem Obmann übertragen PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Die Übertragung ist im Landesgesetzblatt kundzumachen.