§ 84 NÖ PSchG (weggefallen)

NÖ Pflichtschulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Schulliegenschaft muss so groß sein, dass darauf das Schulgebäude mit einem entsprechend großen Vorplatz, die erforderlichen Nebengebäude, Stellplätze und Pausenflächen sowie nach Möglichkeit der Turn- und Spielplatz mit den erforderlichen Anlagen errichtet werden können§ 84 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Der Turn- und Spielplatz ist möglichst nahe dem Schulgebäude anzulegen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2018
Die Schulliegenschaft muss so groß sein, dass darauf das Schulgebäude mit einem entsprechend großen Vorplatz, die erforderlichen Nebengebäude, Stellplätze und Pausenflächen sowie nach Möglichkeit der Turn- und Spielplatz mit den erforderlichen Anlagen errichtet werden können§ 84 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. Der Turn- und Spielplatz ist möglichst nahe dem Schulgebäude anzulegen.

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