Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die §§ 28 Abs. 2 Z 9 und Abs. 7, 32 Abs. 1 lit.c und Abs. 3 Z 1, 32a Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 66/2016 treten mit 1. September 2015 in Kraft.
(3) § 11a Abs. 1a und 1b in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 72/2017 tritt mit 1. September 2016 in Kraft. Die §§ 2 Abs. 4 Z 6, 15 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 5, 16 Abs. 1 bis Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 72/2017 treten mit 1. September 2017 in Kraft.
(2) Die §§ 28 Abs. 2 Z 9 und Abs. 7, 32 Abs. 1 lit.c und Abs. 3 Z 1, 32a Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 66/2016 treten mit 1. September 2015 in Kraft.
(3) § 11a Abs. 1a und 1b in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 72/2017 tritt mit 1. September 2016 in Kraft. Die §§ 2 Abs. 4 Z 6, 15 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 5, 16 Abs. 1 bis Abs. 3 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 72/2017 treten mit 1. September 2017 in Kraft.