Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Folgende Angelegenheiten werden nicht übertragen:
1. | Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland, Verlegung der Grundstücksgrenze (§ 10 NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der jeweils geltenden Fassung | |||||||||
2. | Bauplatzerklärung (§ 11 Abs. 2 NÖ Bauordnung 2014), | |||||||||
3. | Grundabtretung für Verkehrsflächen (§ 12 NÖ Bauordnung 2014), | |||||||||
4. | Orientierungsbezeichnungen und Straßenbeleuchtung (§ 31 NÖ Bauordnung 2014), | |||||||||
5. | Verpflichtung zur Herstellung von Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge sowie Ein- und Ausfahrten (§ 63 NÖ Bauordnung 2014), | |||||||||
6. | Verpflichtung zur Herstellung von Abstellanlagen für Fahrräder (§ 65 NÖ Bauordnung 2014). |
Folgende Angelegenheiten werden nicht übertragen:
1. | Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland, Verlegung der Grundstücksgrenze (§ 10 NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der jeweils geltenden Fassung | |||||||||
2. | Bauplatzerklärung (§ 11 Abs. 2 NÖ Bauordnung 2014), | |||||||||
3. | Grundabtretung für Verkehrsflächen (§ 12 NÖ Bauordnung 2014), | |||||||||
4. | Orientierungsbezeichnungen und Straßenbeleuchtung (§ 31 NÖ Bauordnung 2014), | |||||||||
5. | Verpflichtung zur Herstellung von Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge sowie Ein- und Ausfahrten (§ 63 NÖ Bauordnung 2014), | |||||||||
6. | Verpflichtung zur Herstellung von Abstellanlagen für Fahrräder (§ 65 NÖ Bauordnung 2014). |