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Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017Die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei für Bauvorhaben, die der NÖ Bauordnung 2014 unterliegen, werden betreffend die in Kraft. Gleichzeitig trittden Anlagen 1 bis 5 zu § 4 ausgewiesenen Grundstücken und Grundstücksteilen,
– die NÖ Bau-Übertragungsverordnungim Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Schwechat und
– innerhalb der festgelegten Zivilflugplatzgrenzen
gelegen sind, LGBl. 1090/2, außer Kraftaus dem eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde Schwechat auf die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha zur Besorgung übertragen.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017Die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei für Bauvorhaben, die der NÖ Bauordnung 2014 unterliegen, werden betreffend die in Kraft. Gleichzeitig trittden Anlagen 1 bis 5 zu § 4 ausgewiesenen Grundstücken und Grundstücksteilen,
– die NÖ Bau-Übertragungsverordnungim Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Schwechat und
– innerhalb der festgelegten Zivilflugplatzgrenzen
gelegen sind, LGBl. 1090/2, außer Kraftaus dem eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde Schwechat auf die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha zur Besorgung übertragen.