§ 4 NÖ BÜV 2017 § 4

NÖ Bau-Übertragungsverordnung 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.09.2017 bis 31.12.9999

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017Die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei für Bauvorhaben, die der NÖ Bauordnung 2014 unterliegen, werden betreffend die in Kraft. Gleichzeitig trittden Anlagen 1 bis 5 zu § 4 ausgewiesenen Grundstücken und Grundstücksteilen,

die NÖ Bau-Übertragungsverordnungim Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Schwechat und

– innerhalb der festgelegten Zivilflugplatzgrenzen

gelegen sind, LGBl. 1090/2, außer Kraftaus dem eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde Schwechat auf die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha zur Besorgung übertragen.

Stand vor dem 06.09.2017

In Kraft vom 01.01.2017 bis 06.09.2017

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2017Die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei für Bauvorhaben, die der NÖ Bauordnung 2014 unterliegen, werden betreffend die in Kraft. Gleichzeitig trittden Anlagen 1 bis 5 zu § 4 ausgewiesenen Grundstücken und Grundstücksteilen,

die NÖ Bau-Übertragungsverordnungim Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Schwechat und

– innerhalb der festgelegten Zivilflugplatzgrenzen

gelegen sind, LGBl. 1090/2, außer Kraftaus dem eigenen Wirkungsbereich der Stadtgemeinde Schwechat auf die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha zur Besorgung übertragen.

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