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Mit dem In-Kraft-Treten dieserDurch diese Verordnung tritt die NÖ Heimhelfer-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, LGBl. 9230/1–0, außer Kraft.werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:
1. | Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr. L 255 vom 30. September 2005, S. 22; | |||||||||
2. | Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“), ABl. Nr. L 354 vom 28. Dezember 2013, S. 132, in der Fassung der Berichtigung ABL.Nr. L 95 vom 9. April 2016, S. 20. |
Mit dem In-Kraft-Treten dieserDurch diese Verordnung tritt die NÖ Heimhelfer-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, LGBl. 9230/1–0, außer Kraft.werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:
1. | Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr. L 255 vom 30. September 2005, S. 22; | |||||||||
2. | Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“), ABl. Nr. L 354 vom 28. Dezember 2013, S. 132, in der Fassung der Berichtigung ABL.Nr. L 95 vom 9. April 2016, S. 20. |