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(1) Es sindDie der Schadensbewertung zugrunde zu erheben:legende Mindestanzahl der nach waldbaulichen Grundsätzen erforderlichen Anzahl unverbissener Pflanzen (Soll-Werte) beträgt für Reinbestände beim
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(2) Das Wuchsalter ist das tatsächliche Alter des Baumes und istFür jede Zielbaumart sind folgende Daten getrennt je Hektar zu ermitteln:
1. | Die Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen. | |||||||||
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4. | Das Verbißprozent (Prozentanteil der erhobenen verbissenen Pflanzen an der Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen in Hundertstel). | |||||||||
5. | Die Soll-Anzahl unverbissener Pflanzen je Hektar. Diese ergibt sich je Zielbaumart aus der Multiplikation der Soll-Werte je Hektar für den Reinbestand mal dem Zehntelanteil dieser Baumart gemäß angestrebtem Verjüngungsziel des Geschädigten. |
(3) HinsichtlichDie Pflanzenzahlen je Hektar aus der Standortsgüte werdenStichprobenerhebung ergeben sich aus den jeweiligen Summen über alle Probeflächen mal 1000 dividiert durch die Stufen schlecht, mittel und gut unterschiedenAnzahl der Probeflächen.
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(4) Die StammzahlZu ermitteln ist weiters der Grundschadenswert je HektarZielbaumart. Dieser ergibt sich durchaus der Division der Stammzahl aufdes Referenzwertes gemäß der Schadensfläche„Forstpflanzenpreisliste der Niederösterreichischen Landesforstgärten“ durch das Flächenausmaß in Hektar. Die maximal zu bewertende Stammzahl je Hektar ist für Nadelholz der Tabelle 7 und für Laubholz der Tabelle 8 zu entnehmen2.
(5) Jeder geschädigte Baum ist nach forstfachlichen Gesichtspunkten gutachtlich entweder dem Endbestand oder dem ausscheidenden Bestand zuzuordnen. Im Endbestand ist von folgender StammzahlIst die Soll-Anzahl der unverbissenen Pflanzen je Zielbaumart und Hektar kleiner als die Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen dieser Baumart je Hektar, ergibt sich der Schadensbetrag je Hektar für diese Baumart durch Multiplikation des Grundschadenswertes mit der Soll-Anzahl der unverbissenen Pflanzen je Hektar und dem Verbißprozent in ausreichender räumlicher Verteilung auszugehen:Hundertstel.
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(6) Bei NadelIst die Soll-Laub-Mischbeständen sind beiAnzahl der unverbissenen Pflanzen je Zielbaumart und Hektar größer oder gleich groß wie die Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen dieser Baumart je Hektar, ergibt sich der Schadensbetrag je Hektar für diese Baumart durch Multiplikation des Grundschadenswertes mit der Anzahl der erhobenen verbissenen Pflanzen je Hektar.
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(7) JeDer Schadensbetrag für die gesamte Schadensfläche ergibt sich aus der Summe der Schadensbeträge der Zielbaumarten je Hektar mal dem Flächenausmaß der Schadensfläche in Hektar.
(8) Der Schaden ist mit 0 zu bewerten, wenn mindestens 100% der Soll-Werte gemäß § 57 Abs. 1 unverbissen geblieben sind. Bei Mischbeständen ist dabei von den Anteilen der jeweiligen Zielbaumarten gemäß dem erstrebten Verjüngungsziel nach Höhe des Blochholzerlöses für Fichte, Güteklasse B, Stärkeklasse 2b und der Standortsgüte erfolgt die Bewertung der Schälschäden mit Hilfe der Tabellen 9 bis 17§ 56 Z 2 auszugehen.
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(1) Es sindDie der Schadensbewertung zugrunde zu erheben:legende Mindestanzahl der nach waldbaulichen Grundsätzen erforderlichen Anzahl unverbissener Pflanzen (Soll-Werte) beträgt für Reinbestände beim
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(2) Das Wuchsalter ist das tatsächliche Alter des Baumes und istFür jede Zielbaumart sind folgende Daten getrennt je Hektar zu ermitteln:
1. | Die Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen. | |||||||||
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4. | Das Verbißprozent (Prozentanteil der erhobenen verbissenen Pflanzen an der Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen in Hundertstel). | |||||||||
5. | Die Soll-Anzahl unverbissener Pflanzen je Hektar. Diese ergibt sich je Zielbaumart aus der Multiplikation der Soll-Werte je Hektar für den Reinbestand mal dem Zehntelanteil dieser Baumart gemäß angestrebtem Verjüngungsziel des Geschädigten. |
(3) HinsichtlichDie Pflanzenzahlen je Hektar aus der Standortsgüte werdenStichprobenerhebung ergeben sich aus den jeweiligen Summen über alle Probeflächen mal 1000 dividiert durch die Stufen schlecht, mittel und gut unterschiedenAnzahl der Probeflächen.
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(4) Die StammzahlZu ermitteln ist weiters der Grundschadenswert je HektarZielbaumart. Dieser ergibt sich durchaus der Division der Stammzahl aufdes Referenzwertes gemäß der Schadensfläche„Forstpflanzenpreisliste der Niederösterreichischen Landesforstgärten“ durch das Flächenausmaß in Hektar. Die maximal zu bewertende Stammzahl je Hektar ist für Nadelholz der Tabelle 7 und für Laubholz der Tabelle 8 zu entnehmen2.
(5) Jeder geschädigte Baum ist nach forstfachlichen Gesichtspunkten gutachtlich entweder dem Endbestand oder dem ausscheidenden Bestand zuzuordnen. Im Endbestand ist von folgender StammzahlIst die Soll-Anzahl der unverbissenen Pflanzen je Zielbaumart und Hektar kleiner als die Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen dieser Baumart je Hektar, ergibt sich der Schadensbetrag je Hektar für diese Baumart durch Multiplikation des Grundschadenswertes mit der Soll-Anzahl der unverbissenen Pflanzen je Hektar und dem Verbißprozent in ausreichender räumlicher Verteilung auszugehen:Hundertstel.
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(6) Bei NadelIst die Soll-Laub-Mischbeständen sind beiAnzahl der unverbissenen Pflanzen je Zielbaumart und Hektar größer oder gleich groß wie die Gesamtanzahl der erhobenen Pflanzen dieser Baumart je Hektar, ergibt sich der Schadensbetrag je Hektar für diese Baumart durch Multiplikation des Grundschadenswertes mit der Anzahl der erhobenen verbissenen Pflanzen je Hektar.
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(7) JeDer Schadensbetrag für die gesamte Schadensfläche ergibt sich aus der Summe der Schadensbeträge der Zielbaumarten je Hektar mal dem Flächenausmaß der Schadensfläche in Hektar.
(8) Der Schaden ist mit 0 zu bewerten, wenn mindestens 100% der Soll-Werte gemäß § 57 Abs. 1 unverbissen geblieben sind. Bei Mischbeständen ist dabei von den Anteilen der jeweiligen Zielbaumarten gemäß dem erstrebten Verjüngungsziel nach Höhe des Blochholzerlöses für Fichte, Güteklasse B, Stärkeklasse 2b und der Standortsgüte erfolgt die Bewertung der Schälschäden mit Hilfe der Tabellen 9 bis 17§ 56 Z 2 auszugehen.
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