Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der Stockzins(1) Bis zu einer Schadensfläche von 5.000 m² ist miteine Vollaufnahme durchzuführen.
(2) Bei Schadensflächen über 5.000 m² kann eine Stichprobenaufnahme erfolgen.
(3) Bei der zu erwartenden HolzmengeStichprobenaufnahme betragen das Mindestausmaß je Probefläche 100 m² und die Mindestanzahl der Probeflächen 4 je Hektar. Für jede Schadensfläche sind mindestens 8 Probeflächen einzulegen. Die Mittelpunkte oder die Eckpunkte der Probeflächen sind dauerhaft zu multiplizieren und durch die Umtriebszeit zu dividierenkennzeichnen. Zur Ermittlung der Schadenshöhe ist dieses Ergebnis mit
(4) Bei sehr ungleichmäßiger Schadensverteilung auf der Schadensfläche in Hektar und dem Prozentanteil der geschädigten Aufwüchse zu multiplizierensind Teilflächen mit annähernd gleichartigem Schadbild auszuscheiden.
Der Stockzins(1) Bis zu einer Schadensfläche von 5.000 m² ist miteine Vollaufnahme durchzuführen.
(2) Bei Schadensflächen über 5.000 m² kann eine Stichprobenaufnahme erfolgen.
(3) Bei der zu erwartenden HolzmengeStichprobenaufnahme betragen das Mindestausmaß je Probefläche 100 m² und die Mindestanzahl der Probeflächen 4 je Hektar. Für jede Schadensfläche sind mindestens 8 Probeflächen einzulegen. Die Mittelpunkte oder die Eckpunkte der Probeflächen sind dauerhaft zu multiplizieren und durch die Umtriebszeit zu dividierenkennzeichnen. Zur Ermittlung der Schadenshöhe ist dieses Ergebnis mit
(4) Bei sehr ungleichmäßiger Schadensverteilung auf der Schadensfläche in Hektar und dem Prozentanteil der geschädigten Aufwüchse zu multiplizierensind Teilflächen mit annähernd gleichartigem Schadbild auszuscheiden.