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Präambel/Promulgationsklausel
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 30. März 2009 aufgrund des § 7 Abs. 3 des Tiergesundheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 133/1999, in der Fassung BGBl. I Nr. 13/2006, in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der Geflügelhygieneverordnung 2007, BGBl. II Nr. 100/2007, in der Fassung BGBl. II Nr. 355/2008, verordnet:
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 30. März 2009 aufgrund des § 7 Abs. 3 des Tiergesundheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 133/1999, in der Fassung BGBl. I Nr. 13/2006, in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der Geflügelhygieneverordnung 2007, BGBl. II Nr. 100/2007, in der Fassung BGBl. II Nr. 355/2008, verordnet: