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Behandlungsverfahren
1. | Verwertungsverfahren | |||||||||
Dieser Anhang führt Verwertungsverfahren auf, die in der Praxis angewandt werden. Abfälle sind so zu verwerten, dass die menschliche Gesundheit nicht gefährdet werden kann; es sind solche Verfahren oder Methoden zu verwenden, welche die Umwelt nicht schädigen können. |
R1 | Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung |
R2 | Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln |
R3 | Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren) |
R4 | Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen |
R5 | Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen |
R6 | Regenerierung von Säuren und Basen |
R7 | Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen |
R8 | Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen |
R9 | Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öl |
R10 | Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie |
R11 | Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden |
R12 | Austausch von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen |
R13 | Ansammlung von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R12 aufgeführten Verfahren zu unterziehen (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zum Einsammeln – auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) |
2. | Beseitigungsverfahren | |||||||||
Dieser Anhang führt Beseitigungsverfahren auf, die in der Praxis angewandt werden. Abfälle sind so zu beseitigen, dass die menschliche Gesundheit nicht gefährdet werden kann; es sind solche Verfahren oder Methoden zu verwenden, welche die Umwelt nicht schädigen können. |
D1 | Ablagerungen in oder auf dem Boden (z. B. Deponien) |
D2 | Behandlung im Boden (z. B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich) |
D3 | Verpressung (z. B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume) |
D4 | Oberflächenaufbringung (z. B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teichen oder Lagunen) |
D5 | Speziell angelegte Deponien (z. B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden) |
D6 | Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen |
D7 | Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden |
D8 | Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden |
D9 | Chemisch/physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (z. B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren) |
D10 | Verbrennung an Land |
D11 | Verbrennung auf See |
D12 | Dauerlagerung (z. B. Lagerung von Behältern in einem Bergwerk) |
D13 | Vermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren |
D14 | Rekonditionierung vor Anwendung eines der in D1 bis D13 aufgeführten Verfahren |
D15 | Lagerung bis zur Anwendung eines der in D1 bis D14 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zum Einsammeln – auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) |
Behandlungsverfahren
1. | Verwertungsverfahren | |||||||||
Dieser Anhang führt Verwertungsverfahren auf, die in der Praxis angewandt werden. Abfälle sind so zu verwerten, dass die menschliche Gesundheit nicht gefährdet werden kann; es sind solche Verfahren oder Methoden zu verwenden, welche die Umwelt nicht schädigen können. |
R1 | Hauptverwendung als Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung |
R2 | Rückgewinnung/Regenerierung von Lösemitteln |
R3 | Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren) |
R4 | Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen |
R5 | Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen |
R6 | Regenerierung von Säuren und Basen |
R7 | Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigungen dienen |
R8 | Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen |
R9 | Ölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Öl |
R10 | Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie |
R11 | Verwendung von Abfällen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden |
R12 | Austausch von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen |
R13 | Ansammlung von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R12 aufgeführten Verfahren zu unterziehen (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zum Einsammeln – auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) |
2. | Beseitigungsverfahren | |||||||||
Dieser Anhang führt Beseitigungsverfahren auf, die in der Praxis angewandt werden. Abfälle sind so zu beseitigen, dass die menschliche Gesundheit nicht gefährdet werden kann; es sind solche Verfahren oder Methoden zu verwenden, welche die Umwelt nicht schädigen können. |
D1 | Ablagerungen in oder auf dem Boden (z. B. Deponien) |
D2 | Behandlung im Boden (z. B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich) |
D3 | Verpressung (z. B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume) |
D4 | Oberflächenaufbringung (z. B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teichen oder Lagunen) |
D5 | Speziell angelegte Deponien (z. B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden) |
D6 | Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen |
D7 | Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden |
D8 | Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden |
D9 | Chemisch/physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (z. B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren) |
D10 | Verbrennung an Land |
D11 | Verbrennung auf See |
D12 | Dauerlagerung (z. B. Lagerung von Behältern in einem Bergwerk) |
D13 | Vermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der in D1 bis D12 aufgeführten Verfahren |
D14 | Rekonditionierung vor Anwendung eines der in D1 bis D13 aufgeführten Verfahren |
D15 | Lagerung bis zur Anwendung eines der in D1 bis D14 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zum Einsammeln – auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) |