§ 58 NÖ LWKW (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftskammer Wahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.10.2019 bis 31.12.9999
(1) Wenn ein Wahlkuvert, unbeschadet der Bestimmungen des § 53 Abs. 1§ 58 NÖ, mehrere amtliche Stimmzettel enthält, so zählen sie, je nachdem, ob sie für die Wahl in die Bezirksbauernkammer oder jene in die Landes-Landwirtschaftskammer abgegeben wurden, für einen gültigen, wenn

1.

auf allen Stimmzetteln die gleiche Parteiliste vom Wähler bezeichnet wurde oder

2.

mindestens ein Stimmzettel gültig ausgefüllt ist und sich aus der Bezeichnung der übrigen Stimmzettel kein Zweifel über die gewählte Liste ergibt oder

3.

neben einem gültig ausgefüllten amtlichen Stimmzettel die übrigen amtlichen Stimmzettel entweder unausgefüllt sind oder ihre Gültigkeit gemäß § 59 Abs. 3 nicht beeinträchtigt ist.

(2) Sonstige nicht amtliche Stimmzettel, die sich neben einem gültig ausgefüllten amtlichen Stimmzettel im Wahlkuvert befinden, beeinträchtigen die Gültigkeit des amtlichen Stimmzettels nicht LWKW seit 23.10.2019 weggefallen.

Stand vor dem 23.10.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 23.10.2019
(1) Wenn ein Wahlkuvert, unbeschadet der Bestimmungen des § 53 Abs. 1§ 58 NÖ, mehrere amtliche Stimmzettel enthält, so zählen sie, je nachdem, ob sie für die Wahl in die Bezirksbauernkammer oder jene in die Landes-Landwirtschaftskammer abgegeben wurden, für einen gültigen, wenn

1.

auf allen Stimmzetteln die gleiche Parteiliste vom Wähler bezeichnet wurde oder

2.

mindestens ein Stimmzettel gültig ausgefüllt ist und sich aus der Bezeichnung der übrigen Stimmzettel kein Zweifel über die gewählte Liste ergibt oder

3.

neben einem gültig ausgefüllten amtlichen Stimmzettel die übrigen amtlichen Stimmzettel entweder unausgefüllt sind oder ihre Gültigkeit gemäß § 59 Abs. 3 nicht beeinträchtigt ist.

(2) Sonstige nicht amtliche Stimmzettel, die sich neben einem gültig ausgefüllten amtlichen Stimmzettel im Wahlkuvert befinden, beeinträchtigen die Gültigkeit des amtlichen Stimmzettels nicht LWKW seit 23.10.2019 weggefallen.

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