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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Leere Wahlkuverts zählen als ungültige Stimmzettel§ 59 NÖ LWKW seit 23.10.2019 weggefallen. Enthält ein Wahlkuvert mehrere Stimmzettel für die gleiche Wahl, die auf verschiedene Parteien lauten, so zählen sie, wenn sich ihre Ungültigkeit nicht schon aus anderen Gründen ergibt, als ein ungültiger Stimmzettel. Enthält ein Wahlkuvert nur einen Stimmzettel, dann ist der fehlende Stimmzettel als ungültige Stimme zu werten.
(3) Worte, Bemerkungen oder Zeichen, die auf dem amtlichen Stimmzettel außer zur Kennzeichnung der wahlwerbenden Partei angebracht wurden, beeinträchtigen die Gültigkeit eines Stimmzettels nicht, wenn sich hiedurch nicht einer der vorangeführten Ungültigkeitsgründe ergibt. Im Wahlkuvert befindliche Beilagen aller Art beeinträchtigen die Gültigkeit des Stimmzettels nicht.
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(2) Leere Wahlkuverts zählen als ungültige Stimmzettel§ 59 NÖ LWKW seit 23.10.2019 weggefallen. Enthält ein Wahlkuvert mehrere Stimmzettel für die gleiche Wahl, die auf verschiedene Parteien lauten, so zählen sie, wenn sich ihre Ungültigkeit nicht schon aus anderen Gründen ergibt, als ein ungültiger Stimmzettel. Enthält ein Wahlkuvert nur einen Stimmzettel, dann ist der fehlende Stimmzettel als ungültige Stimme zu werten.
(3) Worte, Bemerkungen oder Zeichen, die auf dem amtlichen Stimmzettel außer zur Kennzeichnung der wahlwerbenden Partei angebracht wurden, beeinträchtigen die Gültigkeit eines Stimmzettels nicht, wenn sich hiedurch nicht einer der vorangeführten Ungültigkeitsgründe ergibt. Im Wahlkuvert befindliche Beilagen aller Art beeinträchtigen die Gültigkeit des Stimmzettels nicht.