§ 67 NÖ LWKW (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftskammer Wahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.10.2019 bis 31.12.9999
(1) Die auf eine Partei gemäß § 66 Abs. 4 § 67 NÖund 6 entfallenen Mandate sind den Wahlwerbern dieser Partei in der Reihenfolge des Wahlvorschlages zuzuweisen LWKW seit 23.10.2019 weggefallen.

(2) Nicht gewählte Bewerber sind Ersatzmitglieder für den Fall, daß ein Mandat ihrer Liste erledigt wird. Die Reihenfolge ihrer Berufung ist von der betreffenden Partei jeweils zu bestimmen.

Stand vor dem 23.10.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 23.10.2019
(1) Die auf eine Partei gemäß § 66 Abs. 4 § 67 NÖund 6 entfallenen Mandate sind den Wahlwerbern dieser Partei in der Reihenfolge des Wahlvorschlages zuzuweisen LWKW seit 23.10.2019 weggefallen.

(2) Nicht gewählte Bewerber sind Ersatzmitglieder für den Fall, daß ein Mandat ihrer Liste erledigt wird. Die Reihenfolge ihrer Berufung ist von der betreffenden Partei jeweils zu bestimmen.

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