Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Niederschrift hat mindestens zu enthalten:
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(3) Der Niederschrift sind die Niederschriften der nachgeordneten Wahlbehörden anzuschließen. Jede Wahlbehörde hat ihrer Niederschrift die gemäß § 37 veröffentlichten Wahlvorschläge anzuschließen.
(4) Die Niederschrift ist von den Mitgliedern der Wahlbehörde zu unterschreiben. Wird sie nicht von allen Mitgliedern unterschrieben, ist der Grund hiefür anzugeben.
(2) Die Niederschrift hat mindestens zu enthalten:
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(3) Der Niederschrift sind die Niederschriften der nachgeordneten Wahlbehörden anzuschließen. Jede Wahlbehörde hat ihrer Niederschrift die gemäß § 37 veröffentlichten Wahlvorschläge anzuschließen.
(4) Die Niederschrift ist von den Mitgliedern der Wahlbehörde zu unterschreiben. Wird sie nicht von allen Mitgliedern unterschrieben, ist der Grund hiefür anzugeben.