§ 69 NÖ LWKW (weggefallen)

NÖ Landwirtschaftskammer Wahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.10.2019 bis 31.12.9999
Die Bezirkswahlbehörden bzw§ 69 NÖ LWKW seit 23.10.2019 weggefallen. die Kreiswahlbehörde haben die endgültig ermittelten Ergebnisse unverzüglich der Landeswahlbehörde in der nach § 68 Abs. 2 lit.d bis f gegliederten Form telefonisch oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung bekanntzugeben.

Stand vor dem 23.10.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 23.10.2019
Die Bezirkswahlbehörden bzw§ 69 NÖ LWKW seit 23.10.2019 weggefallen. die Kreiswahlbehörde haben die endgültig ermittelten Ergebnisse unverzüglich der Landeswahlbehörde in der nach § 68 Abs. 2 lit.d bis f gegliederten Form telefonisch oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung bekanntzugeben.

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