Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Im Sinne dieses Gesetzes gelten als
1. | städtisches Vermögen: Alle der Stadt gehörigen beweglichen und unbeweglichen Sachen und Rechte, soweit sie oder ihr Ertrag für städtische Zwecke bestimmt sind. | |||||||||
2. | Investitionsnachweis: Darstellung aller vermögensändernder Maßnahmen | |||||||||
3. | Mittelaufbringung (Einnahmen): Erträge und Einzahlungen sowie Mittelaufbringungsgruppen im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
4. | Mittelverwendung (Ausgaben): Aufwendungen und Auszahlungen sowie Mittelverwendungsgruppen im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
5. | Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses: Zeitpunkt, bis zu dem alle bekannten Tatbestände, bezogen auf den Rechnungsabschlussstichtag (31.12.), in das Rechnungswesen aufgenommen werden müssen. | |||||||||
6. | VRV 2015: Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, StF: BGBl. II Nr. 313/2015 idF BGBl. II Nr. 17/2018. | |||||||||
7. | Kassenabschluss: Übersicht über alle Zahlungsflusskonten, über die die Einzahlungen und Auszahlungen erfolgen, inklusive Kassenstärker im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
8. | MVAG: Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
9. | Kommunale Buchführung: Haushaltsführung der Städte unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze entsprechend landesrechtlicher Bestimmungen sowie der Vorgaben der VRV 2015. | |||||||||
10. | mittelfristiger Finanzplan: Ergebnis- und Finanzierungsplan für einen Zeitraum von fünf Haushaltsjahren. | |||||||||
11. | Haushaltspotenzial: Differenz der wiederkehrenden Mittelaufbringungen abzüglich der wiederkehrenden Mittelverwendungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten. |
Im Sinne dieses Gesetzes gelten als
1. | städtisches Vermögen: Alle der Stadt gehörigen beweglichen und unbeweglichen Sachen und Rechte, soweit sie oder ihr Ertrag für städtische Zwecke bestimmt sind. | |||||||||
2. | Investitionsnachweis: Darstellung aller vermögensändernder Maßnahmen | |||||||||
3. | Mittelaufbringung (Einnahmen): Erträge und Einzahlungen sowie Mittelaufbringungsgruppen im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
4. | Mittelverwendung (Ausgaben): Aufwendungen und Auszahlungen sowie Mittelverwendungsgruppen im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
5. | Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses: Zeitpunkt, bis zu dem alle bekannten Tatbestände, bezogen auf den Rechnungsabschlussstichtag (31.12.), in das Rechnungswesen aufgenommen werden müssen. | |||||||||
6. | VRV 2015: Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, StF: BGBl. II Nr. 313/2015 idF BGBl. II Nr. 17/2018. | |||||||||
7. | Kassenabschluss: Übersicht über alle Zahlungsflusskonten, über die die Einzahlungen und Auszahlungen erfolgen, inklusive Kassenstärker im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
8. | MVAG: Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
9. | Kommunale Buchführung: Haushaltsführung der Städte unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze entsprechend landesrechtlicher Bestimmungen sowie der Vorgaben der VRV 2015. | |||||||||
10. | mittelfristiger Finanzplan: Ergebnis- und Finanzierungsplan für einen Zeitraum von fünf Haushaltsjahren. | |||||||||
11. | Haushaltspotenzial: Differenz der wiederkehrenden Mittelaufbringungen abzüglich der wiederkehrenden Mittelverwendungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten. |