§ 14 NÖ BSchG

NÖ Buschenschankgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.06.2021 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 1974 in Kraft. Mit diesem Tag tritt das Buschenschankgesetz vom 14. Juli 1936, LGBl. Nr. 171, außer Kraft und verlieren alle auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen ihre Wirksamkeit.

(2) § 7 Abs. 2 zweiter Satz in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 99/2020LGBl. Nr. 41/2021 tritt mit Ablauf des 3031. JuniDezember 2021 außer Kraft.

Stand vor dem 15.06.2021

In Kraft vom 10.12.2020 bis 15.06.2021

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 1974 in Kraft. Mit diesem Tag tritt das Buschenschankgesetz vom 14. Juli 1936, LGBl. Nr. 171, außer Kraft und verlieren alle auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen ihre Wirksamkeit.

(2) § 7 Abs. 2 zweiter Satz in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 99/2020LGBl. Nr. 41/2021 tritt mit Ablauf des 3031. JuniDezember 2021 außer Kraft.

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