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Im Sinne dieses Gesetzes gelten als
1. | Gemeindevermögen: Alle der Gemeinde gehörigen beweglichen und unbeweglichen Sachen und Rechte, soweit sie oder ihr Ertrag für Gemeindezwecke bestimmt sind. | |||||||||
2. | Investitionsnachweis: Darstellung aller vermögensändernder Maßnahmen | |||||||||
3. | Mittelaufbringung (Einnahmen): Erträge und Einzahlungen sowie Mittelaufbringungsgruppen im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
4. | Mittelverwendungen (Ausgaben): Aufwendungen und Auszahlungen sowie Mittelverwendungsgruppen im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
5. | Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses: Zeitpunkt, bis zu dem alle bekannten Tatbestände, bezogen auf den Rechnungsabschlussstichtag (31.12.), in das Rechnungswesen aufgenommen werden müssen. | |||||||||
6. | VRV 2015: Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, StF: BGBl. II Nr. 313/2015 idF BGBl. II Nr. 17/2018. | |||||||||
7. | Kassenabschluss: Übersicht über alle Zahlungsflusskonten, über die die Einzahlungen und Auszahlungen erfolgen, inklusive Kassenstärker im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
8. | MVAG: Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
9. | Kommunale Buchführung: Haushaltsführung der Gemeinden unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze entsprechend landesrechtlicher Bestimmungen sowie der Vorgaben der VRV 2015. | |||||||||
10. | mittelfristiger Finanzplan: Ergebnis- und Finanzierungsplan für einen Zeitraum von fünf Haushaltsjahren. | |||||||||
11. | Haushaltspotenzial: Differenz der wiederkehrenden Mittelaufbringungen abzüglich der wiederkehrenden Mittelverwendungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten. |
Im Sinne dieses Gesetzes gelten als
1. | Gemeindevermögen: Alle der Gemeinde gehörigen beweglichen und unbeweglichen Sachen und Rechte, soweit sie oder ihr Ertrag für Gemeindezwecke bestimmt sind. | |||||||||
2. | Investitionsnachweis: Darstellung aller vermögensändernder Maßnahmen | |||||||||
3. | Mittelaufbringung (Einnahmen): Erträge und Einzahlungen sowie Mittelaufbringungsgruppen im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
4. | Mittelverwendungen (Ausgaben): Aufwendungen und Auszahlungen sowie Mittelverwendungsgruppen im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
5. | Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses: Zeitpunkt, bis zu dem alle bekannten Tatbestände, bezogen auf den Rechnungsabschlussstichtag (31.12.), in das Rechnungswesen aufgenommen werden müssen. | |||||||||
6. | VRV 2015: Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, StF: BGBl. II Nr. 313/2015 idF BGBl. II Nr. 17/2018. | |||||||||
7. | Kassenabschluss: Übersicht über alle Zahlungsflusskonten, über die die Einzahlungen und Auszahlungen erfolgen, inklusive Kassenstärker im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
8. | MVAG: Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen im Sinne der VRV 2015. | |||||||||
9. | Kommunale Buchführung: Haushaltsführung der Gemeinden unter Beachtung der Haushaltsgrundsätze entsprechend landesrechtlicher Bestimmungen sowie der Vorgaben der VRV 2015. | |||||||||
10. | mittelfristiger Finanzplan: Ergebnis- und Finanzierungsplan für einen Zeitraum von fünf Haushaltsjahren. | |||||||||
11. | Haushaltspotenzial: Differenz der wiederkehrenden Mittelaufbringungen abzüglich der wiederkehrenden Mittelverwendungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten. |