§ 2 NÖ VKUG 2000

NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.08.2021 bis 31.12.9999

Dieses Gesetz gilt für männliche Bedienstete, die in einem Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich, zu einer NÖ Gemeinde oder einem NÖ Gemeindeverband stehen, soweit das Dienstverhältnis nicht gesetzlich vom Bund zu regeln ist. Dieses Gesetz gilt sinngemäß für weibliche Bedienstete, die gemäß § 144 Abs. 2 und 3 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Elternteil sind.

Stand vor dem 17.08.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 17.08.2021

Dieses Gesetz gilt für männliche Bedienstete, die in einem Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich, zu einer NÖ Gemeinde oder einem NÖ Gemeindeverband stehen, soweit das Dienstverhältnis nicht gesetzlich vom Bund zu regeln ist. Dieses Gesetz gilt sinngemäß für weibliche Bedienstete, die gemäß § 144 Abs. 2 und 3 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Elternteil sind.

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