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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Vertrauensperson, bei deren Verhinderung der Ersatzmann, ist berechtigt, das Ermittlungsverfahren zu beobachten und an allen Sitzungen der Wahlbehörden teilzunehmen. Ein Stimmrecht kommt ihnen jedoch nicht zu.
(2) Die Vertrauensperson, bei deren Verhinderung der Ersatzmann, ist berechtigt, das Ermittlungsverfahren zu beobachten und an allen Sitzungen der Wahlbehörden teilzunehmen. Ein Stimmrecht kommt ihnen jedoch nicht zu.