Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Jede Verlängerung oder Verschiebung ist sofort auf ortsübliche Weise zu verlautbaren und überdies der Landeswahlbehörde mitzuteilen.
(3) Hatte die Abgabe der Stimmen bereits begonnen, so sind die Abstimmungsakten und die Abstimmungsurne mit den darin enthaltenen Stimmkuverts und Stimmzetteln von der Abstimmungsbehörde bis zur Fortsetzung der Abstimmungshandlung unter Verschluß zu legen und sicher zu verwahren.
(2) Jede Verlängerung oder Verschiebung ist sofort auf ortsübliche Weise zu verlautbaren und überdies der Landeswahlbehörde mitzuteilen.
(3) Hatte die Abgabe der Stimmen bereits begonnen, so sind die Abstimmungsakten und die Abstimmungsurne mit den darin enthaltenen Stimmkuverts und Stimmzetteln von der Abstimmungsbehörde bis zur Fortsetzung der Abstimmungshandlung unter Verschluß zu legen und sicher zu verwahren.