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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Finden an einem Abstimmungstag zwei oder mehrere Volksbefragungen statt, müssen die Stimmzettel für jede Volksbefragung aus farblich deutlich unterscheidbarem Papier sein. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abs. 1.
(3) Der amtliche Stimmzettel ist so abzufassen, dass er,
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(2) Finden an einem Abstimmungstag zwei oder mehrere Volksbefragungen statt, müssen die Stimmzettel für jede Volksbefragung aus farblich deutlich unterscheidbarem Papier sein. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abs. 1.
(3) Der amtliche Stimmzettel ist so abzufassen, dass er,
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