§ 81 NÖ IEVG (weggefallen)

NÖ Initiativ-, Einspruchs- und Volksbefragungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2018 bis 31.12.9999
Die Landesregierung hat nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes und unter Verwendung der in den einzelnen Bestimmungen enthaltenen Bezeichnungen durch Verordnung Muster für die Durchführung des Initiativ-, Einspruchs- und Volksbefragungsverfahrens zu erlassen§ 81 NÖ IEVG seit 31.07.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.07.2018
Die Landesregierung hat nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes und unter Verwendung der in den einzelnen Bestimmungen enthaltenen Bezeichnungen durch Verordnung Muster für die Durchführung des Initiativ-, Einspruchs- und Volksbefragungsverfahrens zu erlassen§ 81 NÖ IEVG seit 31.07.2018 weggefallen.

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