Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Eine Unterrichtsstunde hat 50 Minuten zu dauern.
(3) Die wöchentlich erteilte Unterrichtsleistung je Fach (Unterrichtseinheit) ist im Musikschulstatut zu regeln.
(4) Der Unterricht erfolgt in Form von Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Kursen und Klassen.
(2) Eine Unterrichtsstunde hat 50 Minuten zu dauern.
(3) Die wöchentlich erteilte Unterrichtsleistung je Fach (Unterrichtseinheit) ist im Musikschulstatut zu regeln.
(4) Der Unterricht erfolgt in Form von Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Kursen und Klassen.