§ 16 NÖ MSG 20002

NÖ Musikschulgesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.01.2024 bis 31.12.9999
(1) Die Abschnitte I und II dieses Gesetzes treten am 1. September 1999 und die Abschnitte III und IV treten am 1. Jänner 2000 in Kraft. Das NÖ Musikschulgesetz, LGBl. 5200–3, tritt am 1. Jänner 2000 außer Kraft.

(2) Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz können vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden, treten aber frühestens mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDie Abschnitte I und II dieses Gesetzes treten am 1. September 1999 und die Abschnitte III und IV treten am 1. Jänner 2000 in Kraft. Das NÖ Musikschulgesetz, LGBl. 5200–3, tritt am 1. Jänner 2000 außer Kraft.Die Abschnitte römisch eins und römisch II dieses Gesetzes treten am 1. September 1999 und die Abschnitte römisch III und römisch IV treten am 1. Jänner 2000 in Kraft. Das NÖ Musikschulgesetz, Landesgesetzblatt 5200–3, tritt am 1. Jänner 2000 außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz können vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden, treten aber frühestens mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Die §§ 1, 3 Abs. 1, 3a, 4 Abs. 1, 5 Abs. 2 und 3, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 3 sowie 11 Abs. 8 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 16/2024 treten am 1. September 2026 in Kraft. Die §§ 12 Abs. 2 bis 9, 13 sowie 15 Abs. 4 und Abs. 6 bis 9 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 16/2024 treten am 1. Jänner 2027 in Kraft.Die Paragraphen eins,, 3 Absatz eins,, 3a, 4 Absatz eins,, 5 Absatz 2, und 3, 7 Absatz eins,, 8 Absatz eins,, 10 Absatz 3, sowie 11 Absatz 8, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024, treten am 1. September 2026 in Kraft. Die Paragraphen 12, Absatz 2, bis 9, 13 sowie 15 Absatz 4, und Absatz 6, bis 9 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024, treten am 1. Jänner 2027 in Kraft.

Stand vor dem 30.01.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 30.01.2024
(1) Die Abschnitte I und II dieses Gesetzes treten am 1. September 1999 und die Abschnitte III und IV treten am 1. Jänner 2000 in Kraft. Das NÖ Musikschulgesetz, LGBl. 5200–3, tritt am 1. Jänner 2000 außer Kraft.

(2) Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz können vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden, treten aber frühestens mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDie Abschnitte I und II dieses Gesetzes treten am 1. September 1999 und die Abschnitte III und IV treten am 1. Jänner 2000 in Kraft. Das NÖ Musikschulgesetz, LGBl. 5200–3, tritt am 1. Jänner 2000 außer Kraft.Die Abschnitte römisch eins und römisch II dieses Gesetzes treten am 1. September 1999 und die Abschnitte römisch III und römisch IV treten am 1. Jänner 2000 in Kraft. Das NÖ Musikschulgesetz, Landesgesetzblatt 5200–3, tritt am 1. Jänner 2000 außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz können vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden, treten aber frühestens mit Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Die §§ 1, 3 Abs. 1, 3a, 4 Abs. 1, 5 Abs. 2 und 3, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 3 sowie 11 Abs. 8 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 16/2024 treten am 1. September 2026 in Kraft. Die §§ 12 Abs. 2 bis 9, 13 sowie 15 Abs. 4 und Abs. 6 bis 9 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 16/2024 treten am 1. Jänner 2027 in Kraft.Die Paragraphen eins,, 3 Absatz eins,, 3a, 4 Absatz eins,, 5 Absatz 2, und 3, 7 Absatz eins,, 8 Absatz eins,, 10 Absatz 3, sowie 11 Absatz 8, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024, treten am 1. September 2026 in Kraft. Die Paragraphen 12, Absatz 2, bis 9, 13 sowie 15 Absatz 4, und Absatz 6, bis 9 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024, treten am 1. Jänner 2027 in Kraft.

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