§ 2 NÖ LAV 2015

NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2015

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999

Diese Hebesätze sind für die Berechnung der Landschaftsabgabe für die ab dem 1. Jänner 20222024 gewonnenen mineralischen Rohstoffe heranzuziehen.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.2023

Diese Hebesätze sind für die Berechnung der Landschaftsabgabe für die ab dem 1. Jänner 20222024 gewonnenen mineralischen Rohstoffe heranzuziehen.

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