§ 2 NÖ LAV 2015 (weggefallen)

NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2015

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Diese Hebesätze sind für die Berechnung der Landschaftsabgabe für die ab dem 1§ 2 NÖ LAV 2015 seit 31.12.2023 weggefallen. Jänner 2022 gewonnenen mineralischen Rohstoffe heranzuziehen.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.2023
Diese Hebesätze sind für die Berechnung der Landschaftsabgabe für die ab dem 1§ 2 NÖ LAV 2015 seit 31.12.2023 weggefallen. Jänner 2022 gewonnenen mineralischen Rohstoffe heranzuziehen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten