§ 3 NÖ KFZ-AAG

NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.08.2020 bis 31.12.9999

Im Sinne dieses Gesetzes gilt als

1.

StVO 1960: Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 93/2009BGBl. I Nr. 24/2020;

2.

VStG: Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 135/2009BGBl. I Nr. 58/2018.

Stand vor dem 17.08.2020

In Kraft vom 01.01.2015 bis 17.08.2020

Im Sinne dieses Gesetzes gilt als

1.

StVO 1960: Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 93/2009BGBl. I Nr. 24/2020;

2.

VStG: Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 135/2009BGBl. I Nr. 58/2018.

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