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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Diese Übertretungen sind in den Fällen der lit.a) mit einer Geldstrafe bis zu € 4.400,–, der lit.b) mit einer Geldstrafe bis zu € 2.200,–, der lit.c) mit einer Geldstrafe bis zu € 220,– zu ahnden.
(3) Das Höchstausmaß der für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an ihre Stelle tretenden Freiheitsstrafen wird mit 6 Wochen festgesetzt.
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(2) Diese Übertretungen sind in den Fällen der lit.a) mit einer Geldstrafe bis zu € 4.400,–, der lit.b) mit einer Geldstrafe bis zu € 2.200,–, der lit.c) mit einer Geldstrafe bis zu € 220,– zu ahnden.
(3) Das Höchstausmaß der für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an ihre Stelle tretenden Freiheitsstrafen wird mit 6 Wochen festgesetzt.