Art. 2 NÖ FAG

NÖ Forstausführungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.02.2025 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen des I. Hauptstückes finden auf die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bei den Agrarbehörden anhängigen Verfahren keine Anwendung.

Stand vor dem 14.02.2025

In Kraft vom 01.01.2015 bis 14.02.2025
Die Bestimmungen des I. Hauptstückes finden auf die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bei den Agrarbehörden anhängigen Verfahren keine Anwendung.

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