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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Insbesondere können Beiträge gewährt werden
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(3) Werden für Pflanzenschutzmaßnahmen in Durchführung dieses Gesetzes öffentliche Mittel aufgewendet, gehen für den Fall einer Inanspruchnahme eines finanziellen Gemeinschaftsbeitrages gemäß Art. 23 der Richtlinie 2000/29/EG (§ 21), soweit die Ausgaben, Verluste oder sonstigen Schäden durch den finanziellen Gemeinschaftsbeitrag abgedeckt werden, diese Ansprüche auf die Europäische Union über, wobei der Übergang mit der Zahlung des Gemeinschaftsbeitrags wirksam wird.
(2) Insbesondere können Beiträge gewährt werden
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(3) Werden für Pflanzenschutzmaßnahmen in Durchführung dieses Gesetzes öffentliche Mittel aufgewendet, gehen für den Fall einer Inanspruchnahme eines finanziellen Gemeinschaftsbeitrages gemäß Art. 23 der Richtlinie 2000/29/EG (§ 21), soweit die Ausgaben, Verluste oder sonstigen Schäden durch den finanziellen Gemeinschaftsbeitrag abgedeckt werden, diese Ansprüche auf die Europäische Union über, wobei der Übergang mit der Zahlung des Gemeinschaftsbeitrags wirksam wird.