§ 21 NÖ KPSG (weggefallen)

NÖ Kulturpflanzenschutzgesetz 1978

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.12.2019 bis 31.12.9999
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:

1.

Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ABl.Nr. L 169 vom 10. Juli 2000, S. 1.

2.

Richtlinie 2002/89/EG des Rates vom 28. November 2002 zur Änderung der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ABl.Nr. L 355 vom 30. Dezember 2002, S. 45.

3.

Richtlinie 2010/1/EU der Kommission vom 8. Januar 2010 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ABl.Nr. L 7 vom 12. Januar 2010, S. 17.

4.

Richtlinie 2008/61/EG der Kommission vom 17. Juni 2008 mit den Bedingungen, unter denen bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gemäß den Anhängen I bis V der Richtlinie 2000/29/EG des Rates zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die Gemeinschaft oder bestimmte Schutzgebiete derselben eingeführt oder darin verbracht werden dürfe, ABl.Nr. L 158 vom 18. Juni 2008, S. 41.

5.

Richtlinie 2009/143/EG des Rates vom 26. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2000/29/EG hinsichtlich der Übertragung von Laboruntersuchungen, ABl.Nr. L 318 vom 4. Dezember 2009, S. 23.

§ 21 NÖ KPSG seit 14.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 14.12.2019

In Kraft vom 01.01.2015 bis 14.12.2019
Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt:

1.

Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ABl.Nr. L 169 vom 10. Juli 2000, S. 1.

2.

Richtlinie 2002/89/EG des Rates vom 28. November 2002 zur Änderung der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ABl.Nr. L 355 vom 30. Dezember 2002, S. 45.

3.

Richtlinie 2010/1/EU der Kommission vom 8. Januar 2010 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, ABl.Nr. L 7 vom 12. Januar 2010, S. 17.

4.

Richtlinie 2008/61/EG der Kommission vom 17. Juni 2008 mit den Bedingungen, unter denen bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gemäß den Anhängen I bis V der Richtlinie 2000/29/EG des Rates zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken in die Gemeinschaft oder bestimmte Schutzgebiete derselben eingeführt oder darin verbracht werden dürfe, ABl.Nr. L 158 vom 18. Juni 2008, S. 41.

5.

Richtlinie 2009/143/EG des Rates vom 26. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2000/29/EG hinsichtlich der Übertragung von Laboruntersuchungen, ABl.Nr. L 318 vom 4. Dezember 2009, S. 23.

§ 21 NÖ KPSG seit 14.12.2019 weggefallen.

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