NÖ Umweltschutzorganeverordnung (NÖ USOV) Fundstelle

NÖ Umweltschutzorganeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.11.2022 bis 31.12.9999

NÖ Umweltschutzorganeverordnung
StF: LGBl. 8050/1-0LGBl. 8050/1-1

Änderung

LGBl. 8050/1-1LGBl. 8050/1-2

LGBl. 8050/1-2LGBl. 8050/1-3

LGBl. 8050/1-3LGBl. Nr. 73/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 29. April 2008 aufgrund des § 12 Abs. 5 des NÖ Umweltschutzgesetzes 1984, LGBl. 8050–6, verordnet:

Stand vor dem 17.11.2022

In Kraft vom 01.01.2015 bis 17.11.2022

NÖ Umweltschutzorganeverordnung
StF: LGBl. 8050/1-0LGBl. 8050/1-1

Änderung

LGBl. 8050/1-1LGBl. 8050/1-2

LGBl. 8050/1-2LGBl. 8050/1-3

LGBl. 8050/1-3LGBl. Nr. 73/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 29. April 2008 aufgrund des § 12 Abs. 5 des NÖ Umweltschutzgesetzes 1984, LGBl. 8050–6, verordnet:

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