§ 3 NÖ TB

NÖ Taxi-Betriebsordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2022 bis 31.12.9999

Die Fahrzeuge müssen folgende Mindestabmessungeneine Außenlänge von zumindest 4.200 mm aufweisen:.

a)

Außenlänge (größte Länge): 4.200 mm

b)

Außenbreite (größte Breite): 1.560 mm

c)

Außenhöhe (größte Höhe): 1.300 mm

Stand vor dem 28.02.2022

In Kraft vom 01.01.2015 bis 28.02.2022

Die Fahrzeuge müssen folgende Mindestabmessungeneine Außenlänge von zumindest 4.200 mm aufweisen:.

a)

Außenlänge (größte Länge): 4.200 mm

b)

Außenbreite (größte Breite): 1.560 mm

c)

Außenhöhe (größte Höhe): 1.300 mm

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten