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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die Kennzeichnung als Mietwagenfahrzeug darf nurAn Kraftfahrzeugen, die im Rahmen des Gästewagen-Gewerbes eingesetzt werden, muss hinten am Fahrzeug eine grüne quadratische Tafel, Klebefolie oder Aufschrift von 150 mm Seitenlänge mit einer 10 mm breiten Umrandung angebracht sein, die in einer nichtder Mitte mit der Kennzeichnung als Taxi verwechselbaren Weise erfolgen. Keinesfalls ist die Verwendungeiner Höhe von Taxischildern und Fahrpreisanzeigern gestattet.
(2) Die Fahrgäste dürfen nur aufgenommen werden75 mm in schwarzer Schrift folgenden Buchstaben zeigt:
“G” für Personenkraftwagen im Gästewagen-Gewerbe. |
(1) Die Kennzeichnung als Mietwagenfahrzeug darf nurAn Kraftfahrzeugen, die im Rahmen des Gästewagen-Gewerbes eingesetzt werden, muss hinten am Fahrzeug eine grüne quadratische Tafel, Klebefolie oder Aufschrift von 150 mm Seitenlänge mit einer 10 mm breiten Umrandung angebracht sein, die in einer nichtder Mitte mit der Kennzeichnung als Taxi verwechselbaren Weise erfolgen. Keinesfalls ist die Verwendungeiner Höhe von Taxischildern und Fahrpreisanzeigern gestattet.
(2) Die Fahrgäste dürfen nur aufgenommen werden75 mm in schwarzer Schrift folgenden Buchstaben zeigt:
“G” für Personenkraftwagen im Gästewagen-Gewerbe. |