Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Fonds führt den Namen “NÖ landwirtschaftlicher Förderungsfonds”§ 10 NÖ FS seit 31.12.2023 weggefallen. Er besitzt Rechtspersönlichkeit.
(3) Der Fonds hat seinen Sitz am Sitz der Landesregierung.
(4) Verwertet der Fonds als Siedlungsträger Grundstücke, die
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(2) Der Fonds führt den Namen “NÖ landwirtschaftlicher Förderungsfonds”§ 10 NÖ FS seit 31.12.2023 weggefallen. Er besitzt Rechtspersönlichkeit.
(3) Der Fonds hat seinen Sitz am Sitz der Landesregierung.
(4) Verwertet der Fonds als Siedlungsträger Grundstücke, die
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