§ 24 NÖ FS (weggefallen)

NÖ landwirtschaftliches Förderungsfonds- und Siedlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Für die Durchführung von Amtshandlungen im Landwirtschaftlichen Siedlungsverfahren sind keine Verwaltungsabgaben gemäß dem Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz, LGBl§ 24 NÖ FS seit 31.12.2023 weggefallen. 3800, zu entrichten.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2023
Für die Durchführung von Amtshandlungen im Landwirtschaftlichen Siedlungsverfahren sind keine Verwaltungsabgaben gemäß dem Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz, LGBl§ 24 NÖ FS seit 31.12.2023 weggefallen. 3800, zu entrichten.

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