§ 4 NÖ LKH (weggefallen)

Errichtung der NÖ Landeskliniken-Holding

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
(1) Die Aufgaben der NÖ Landeskliniken-Holding werden von folgenden Organen besorgt:

1.

Holdingversammlung

2.

Geschäftsführer

(2) Die Vertretung der NÖ Landeskliniken-Holding obliegt den Geschäftsführern§ 4 NÖ LKH seit 31.12.2020 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.2020
(1) Die Aufgaben der NÖ Landeskliniken-Holding werden von folgenden Organen besorgt:

1.

Holdingversammlung

2.

Geschäftsführer

(2) Die Vertretung der NÖ Landeskliniken-Holding obliegt den Geschäftsführern§ 4 NÖ LKH seit 31.12.2020 weggefallen.

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