Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 13. März 1979 über die Aufnamebezirke der NÖ Landeskrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie Mauer bei Amstetten und Klosterneuburg
StF: LGBl. 9440/20-0
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 76 des NÖ Krankenanstaltengesetzes, LGBl. 9440-39:
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 13. März 1979 über die Aufnamebezirke der NÖ Landeskrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie Mauer bei Amstetten und Klosterneuburg
StF: LGBl. 9440/20-0
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 76 des NÖ Krankenanstaltengesetzes, LGBl. 9440-39: