Art. 1 NÖ ALPNMAK (weggefallen)

Aufnahmebezirke der NÖ Landeskrankenhäuser für Psychiatrie und Neurologie Mauer bei Amstetten und Klosterneuburg

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2015 bis 31.12.9999
Der Aufnahmebezirk desArt. 1Landeskrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie Klosterneuburg umfaßt das Gebiet der Verwaltungsbezirke Baden, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, Tulln, Wiener Neustadt und Wien-Umgebung sowie der Stadt Wiener NeustadtALPNMAK (weggefallen) seit 29.05.2015 weggefallen.

Stand vor dem 28.05.2015

In Kraft vom 28.04.1979 bis 28.05.2015
Der Aufnahmebezirk desArt. 1Landeskrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie Klosterneuburg umfaßt das Gebiet der Verwaltungsbezirke Baden, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, Tulln, Wiener Neustadt und Wien-Umgebung sowie der Stadt Wiener NeustadtALPNMAK (weggefallen) seit 29.05.2015 weggefallen.

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